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Wie wir fördern

Kulturförderung der Stadt Bielefeld

Die Stadt Bielefeld ist bestrebt, neben der Finanzierung eigener Institutionen die freien Träger kultureller Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen und Impulse für eine lebendige, vielfältige Kulturszene zu geben.

Die städtische Kulturförderung umfaßt insbesondere die folgenden Bereiche:

1. Institutionelle Förderung:

Für den Betrieb kultureller Einrichtungen, die sich nicht allein aus eigenen Mitteln erhalten können, werden unter bestimmten Voraussetzungen Betriebskostenzuschüsse gewährt, z. B. für die Unterhaltung freier Theater, für Filmwerkstätten, Künstlervereinigungen u. ä.
Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im freien pflichtgemäßen Ermessen der Stadt.


2. Projektförderung:

Diese Förderung konzentriert sich auf einzelne kulturelle Projekte unterschiedlichster Art, die von freien Bielefelder Trägern durchgeführt werden. Die Projekte sollen das vorhandene Kulturangebot ergänzen, sie sollen auf Bielefeld bezogen, spartenübergreifend und auf Breitenwirkung angelegt sein sowie innovativen Charakter haben.

Über die Vergabe der im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten Fördermittel entscheidet das Kulturamt nach Prüfung der einzelnen Anträge.


3. Amateurtheaterförderung:

Gefördert werden Amateurgruppen mit Sitz in Bielefeld, die im Bereich "darstellende Kunst" tätig sind. Förderungsfähig sind aktuelle Theaterproduktionen (d. h. Produktionen, die im jeweiligen laufenden Haushaltsjahr entstehen) sowie maximal 5 Aufführungen dieser Produktionen innerhalb Bielefelds. Die derzeitige Höhe der Förderung beträgt 150,00 € für eine Produktion und 50,00 € je Aufführung.


4. Heimatvereine:

Für Zwecke der Heimatpflege werden jährlich Mittel veranschlagt, die an Heimatvereine im Bielefelder Stadtgebiet vergeben werden sowie an Vereine und Projekte, die sich stadtgeschichtlichen und heimatpflegerischen Themen widmen.


5. Chorförderung:

Zur Erhaltung und Pflege eines vielfältigen Musiklebens fördert die Stadt Bielefelder Chöre und Musikvereine. Seit dem 01.01.2003 wird die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Fördermittel nicht mehr von der Stadtverwaltung wahrgenommen, sondern vom Stadtverband Laienmusik. Anfragen und Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
Stadtverband Laienmusik, Frau Karin Vieweg, Neulandstr. 58, 33739 Bielefeld.


6. Moderation und Beratung

Über die klassische Förderberatung hinaus unterstützt das Kulturamt durch die Moderation und Entwicklung von Grundlagen für ein Kommunikationskonzept. In Workshops mit dem Alarm!Theater Bielefeld wurde dieser Weg erstmalig erfolgreich praktiziert, ebenso wie die Unterstützung und Beratung der ersten langen »Nacht der freien Theater«.

Gemeinsam mit dem Trotz-Alledem-Theater und dem Mobilen Theater Bielefeld sollen neue Perspektiven für das Theaterhaus Feilenstraße 4 entwickelt werden.


Zuschussantrag, ca. 1 Mb
Nebenbestimmungen, ca. 800kb
Verwendungsnachweis, ca. 1 Mb Verwendungs-
nachweis

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