| Kulturförderung
der Stadt Bielefeld Die Stadt Bielefeld ist bestrebt, neben der Finanzierung eigener
Institutionen die freien Träger kultureller Einrichtungen zu
fördern und zu unterstützen und Impulse für eine lebendige,
vielfältige Kulturszene zu geben.
Die städtische Kulturförderung umfaßt insbesondere
die folgenden Bereiche:
1. Institutionelle Förderung:
Für den Betrieb kultureller Einrichtungen, die sich nicht allein
aus eigenen Mitteln erhalten können, werden unter bestimmten
Voraussetzungen Betriebskostenzuschüsse gewährt, z. B.
für die Unterhaltung freier Theater, für Filmwerkstätten,
Künstlervereinigungen u. ä.
Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im freien pflichtgemäßen
Ermessen der Stadt.
2. Projektförderung:
Diese Förderung konzentriert sich auf einzelne kulturelle Projekte
unterschiedlichster Art, die von freien Bielefelder Trägern
durchgeführt werden. Die Projekte sollen das vorhandene Kulturangebot
ergänzen, sie sollen auf Bielefeld bezogen, spartenübergreifend
und auf Breitenwirkung angelegt sein sowie innovativen Charakter
haben.
Über die Vergabe der im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten
Fördermittel entscheidet das Kulturamt nach Prüfung der
einzelnen Anträge.
3. Amateurtheaterförderung:
Gefördert werden Amateurgruppen mit Sitz in Bielefeld, die
im Bereich "darstellende Kunst" tätig sind. Förderungsfähig
sind aktuelle Theaterproduktionen (d. h. Produktionen, die im jeweiligen
laufenden Haushaltsjahr entstehen) sowie maximal 5 Aufführungen
dieser Produktionen innerhalb Bielefelds. Die derzeitige Höhe
der Förderung beträgt 150,00 € für eine Produktion
und 50,00 € je Aufführung.
4. Heimatvereine:
Für Zwecke der Heimatpflege werden jährlich Mittel veranschlagt,
die an Heimatvereine im Bielefelder Stadtgebiet vergeben werden sowie
an Vereine und Projekte, die sich stadtgeschichtlichen und heimatpflegerischen
Themen widmen.
5. Chorförderung:
Zur Erhaltung und Pflege eines vielfältigen Musiklebens fördert
die Stadt Bielefelder Chöre und Musikvereine. Seit dem 01.01.2003
wird die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Fördermittel
nicht mehr von der Stadtverwaltung wahrgenommen, sondern vom Stadtverband
Laienmusik. Anfragen und Anträge richten Sie bitte an folgende
Adresse:
Stadtverband Laienmusik, Frau Karin Vieweg, Neulandstr. 58, 33739
Bielefeld.
6. Moderation und Beratung
Über die klassische Förderberatung hinaus unterstützt
das Kulturamt durch die Moderation und Entwicklung von Grundlagen
für ein Kommunikationskonzept. In Workshops mit dem Alarm!Theater
Bielefeld wurde dieser Weg erstmalig erfolgreich
praktiziert, ebenso wie die Unterstützung und Beratung der ersten
langen »Nacht der freien Theater«.
Gemeinsam mit dem Trotz-Alledem-Theater und dem Mobilen Theater
Bielefeld sollen neue Perspektiven für das Theaterhaus Feilenstraße
4 entwickelt werden.
|